Die Arbeit mit dem Schutzkonzept an Grundschulen
Veranstaltungsbeschreibung | Schutzkonzepte in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen wurden mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz 2021 in § 45 (2) SGB VIII gesetzlich verankert und sind somit auch für alle Schulen verpflichtend geworden. Damit diese Konzepte tatsächlich zum Schutz vor Gewalt gegen Kinder beitragen und nicht nur ein bloßes Stück Papier zur Kenntnisnahme bleiben, sollten alle Mitarbeitenden in regelmäßigen Abständen damit arbeiten und anhand ihrer gemeinsamen Reflexion den Ist-Zustand an ihrer Schule einschätzen, sowie ihre Ideen zur Optimierung einbringen. So bleibt das Schutzkonzept ein „gelebtes Konzept“ mit dem Potential die Rechte der Kinder zu stärken und den erwachsenen Verantwortlichen, vor allem in kritischen Alltagssituationen, mehr Sicherheit, Sprach- und Handlungskompetenz zu verleihen. Grundlage für die Einschätzung, welches die Gefahren sein können, die gewaltvolle Situationen nach sich ziehen, ist das Wissen und ein gemeinsames Verständnis der Dimensionen von Gewalt. Darauf aufbauend kann der Kern des Gesamtschutzkonzeptes anhand einer Potential- und Risikoanalyse und des daraus ableitbaren Verhaltenskodex erarbeitet werden. Ziel Inhalte
(Text aus der Ausschreibung) |
Veranstalter | Bildungsakademie BiS des Kinderschutzbundes NRW |
Zielgruppe | Lehrer*innen und alle weiteren Berufsgruppen in erziehungsverantwortlicher Position |
Weitere Informationen
Datum | 01. und 08.02.2024, jeweils 14 - 17 Uhr |
Veranstaltungsort | online |
Referent*in | Odilia Plietker |
Kosten | 120 Euro |
Anmeldeschluss | 20.01.2024 |
Ansprechpartner*in (inhaltlich) | Birgit Knauer, Tel.: 0202 74 76 588-20 |
Ansprechpartner*in (organisatorisch) | Anne Wissemann, Tel.: 0202 74 76 588-20 |
Link zur Anmeldung | |
Link für weitere Informationen | www.bis-akademie.de |