Arbeitshilfe zur Umsetzung des Kinderschutzes in der Schule
Was kann und soll Schule tun, wenn der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung aufkommt? Das Bundeskinderschutzgesetz bezieht Lehrkräfte so wie alle weiteren Fachkräfte, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, in die Verantwortungsgemeinschaft eines kommunalen Netzwerkes des Kinderschutzes ausdrücklich mit ein.
Die vorliegende Arbeitshilfe will Anregungen zum Umgang mit dem Thema Kindeswohlgefährdung geben und damit den in den Schulen tätigen Lehr- und Fachkräften Handlungssicherheit und Orientierung bieten.
Informationen zur Arbeitshilfe
Herausgeber: Institut für soziale Arbeit e.V., Serviceagentur „Ganztägig lernen“ Nordrhein-Westfalen
Sigrid A. Bathke, Milena Bücken, Dirk Fiegenbaum u. a.
Arbeitshilfe zur Umsetzung des Kinderschutzes in der Schule
Schriftenreihe "GanzTag in NRW"; 4. Jg. 2008; Heft 9; 4., vollständig aktualisierte Auflage
Münster 2014, 96 Seiten
Der Weg zur Publikation