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Kooperativer Kinderschutz – Für ein Zusammenwirken von Gesundheits-, Kinder- und Jugendhilfe

Das Aufwachsen von Kindern ist keine reine Privatsache. In fast allen Fällen schrecklicher Kindesmisshandlung, -vernachlässigung oder gar -tötung waren die Familien sozial isoliert, fühlte sich das Umfeld kaum verantwortlich, wurden alarmierende Signale der Kinder missachtet, verdrängt oder fehlgedeutet. Meist waren es Informationslücken im Hilfesystem, die zu spät erkannt wurden. Soll Kinderschutz gelingen, müssen eben diese vielen Akteure planvoll und engagiert zusammenarbeiten. Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) als Teil des Bundeskinderschutzgesetzes greift in seinem § 1 das Verständnis eines kooperativen Kinderschutzes auf.

Die Broschüre „Kooperativer Kinderschutz“ richtet sich an Ärztinnen, Ärzte, Hebammen, Geburtshelfer und andere Menschen in der Gesundheitshilfe. Sie informiert darüber, was Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung sein können und wer die richtigen Ansprechpartner in der Kinder- und Jugendhilfe sind. Ärzte und Ärztinnen und andere Angehörige des Gesundheitswesens genießen großes Vertrauen und Ansehen. Sie sind Respektpersonen, die den ersten Schritt machen können, um Eltern dazu zu bewegen, ihr Verhalten zu ändern oder sich Hilfe zu holen.

Informationen zur Broschüre

 

Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V. (Hrsg.)

Kooperativer Kinderschutz – Für ein Zusammenwirken von Gesundheits-, Kinder- und Jugendhilfe - für Ärzte / Ärztinnen, Hebammen, Geburtshelfer und andere engagierte Mitarbeiter/innen in der Gesundheitshilfe

Wuppertal 2012, 23 Seiten

 

Der Weg zur Publikation

 

Bestellungen richten Sie bitte an:
Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V.
Tel.: 0202 7476588-0
E-Mail: bestellung@dksb-nrw.de

Die Broschüre ist kostenlos, es fallen nur Versandkosten an.