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Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII

Die Broschüre dient als Empfehlung und fachliche Orientierungshilfe für örtliche Jugendämter. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie der Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII wirkungsvoll umgesetzt werden kann.

79a SGB VIII verpflichtet die Jugendämter zur Qualitätsentwicklung, explizit auch für den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII. Dabei orientieren sich die Jugendämter nach § 79a Satz 3 SGB VIII an den fachlichen Empfehlungen der Landesjugendämter. Für den Schutzauftrag des Jugendamtes gemäß § 8a SGB VIII gilt es somit, die Frage „Was macht guten Kinderschutz in der Praxis aus?“ zu beantworten. Mit dieser Frage haben sich im Jahr 2015 mehrere Fach- und Leitungskräften aus 12 Jugendämtern in einer Arbeitsgruppe auseinandergesetzt und eine Orientierungshilfe erarbeitet. Auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem Kommunalen Spitzenverbänden wurde die ursprüngliche Orientierungshilfe nun in überarbeiteter Fassung als gemeinsame Empfehlung der beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter von den beiden Landesjugendhilfeausschüssen beschlossen. (Text aus der Publikation)

Informationen zur Broschüre:

 

Landschaftsverband Rheinland, LVR-Landesjugendamt Rheinland und Landschaftsverband Westfalen Lippe, LWL-Landesjugendamt Westfalen

Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII

2020, 84 Seiten

 

Der Weg zur Broschüre

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