Rechtliche Aspekte der Beratung von Kindern und Jugendlichen nach der SGB VIII Reform und dem Inkrafttreten des Landeskinderschutzgesetzes NRW
Veranstaltungsbeschreibung | Durch das am 10.6.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) vom 3.6.2021 (BGBl. I, S. 1444) wurden die Beratungsangebote und Ansprüche für Kinder- und Jugendliche erweitert. Zuletzt hat sich auch der Landesgesetzgeber diesen Themen gewidmet, vgl. § 3 des Anfang Mai 2022 in Kraft getretenen Landeskinderschutzgesetzes NRW. Insbesondere haben sie nun gemäß § 8 Abs. 3 SGB VIII einen Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, ohne dass dafür – wie zuvor – eine Not- und Konfliktlage erforderlich ist. Beratungen ohne Beteiligung der Eltern stehen im Spannungsfeld zwischen den Rechten der Eltern einerseits und der Kinder- und Jugendlichen andererseits. Berater*innen sollten die maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, um die Beratung rechtssicher durchführen zu können. (Text aus der Ausschreibung) |
Veranstalter | Bildungsakademie BiS des Kinderschutzbundes NRW |
Zielgruppe | Alle Berater*innen in der Kinder- und Jugendhilfe (beim Jugendamt, bei den freien Trägern der Jugendhilfe, im Rahmen der Schulsozialarbeit) sowie in Rehabilitationseinrichtungen für Kinder- und Jugendliche |
Weitere Informationen
Datum | 18.10.2023 |
Veranstaltungsort | online |
Referent*in | Prof. Dr. Rolf Jox |
Kosten | 160 Euro |
Anmeldeschluss | 10.10.2023 |
Ansprechpartner*in (inhaltlich) | Birgit Knauer, Tel.: 0202 74 76 588-20 |
Ansprechpartner*in (organisatorisch) | Anne Wissemann, Tel.: 0202 74 76 588-20 |
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