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Rechtliche Aspekte der Beratung von Kindern und Jugendlichen nach der SGB VIII Reform und dem Inkrafttreten des Landeskinderschutzgesetzes NRW

Veranstaltungsbeschreibung

Durch das am 10.6.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) vom 3.6.2021 (BGBl. I, S. 1444) wurden die Beratungsangebote und Ansprüche für Kinder- und Jugendliche erweitert. Zuletzt hat sich auch der Landesgesetzgeber diesen Themen gewidmet, vgl. § 3 des Anfang Mai 2022 in Kraft getretenen Landeskinderschutzgesetzes NRW. Insbesondere haben sie nun gemäß § 8 Abs. 3 SGB VIII einen Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, ohne dass dafür – wie zuvor – eine Not- und Konfliktlage erforderlich ist. Beratungen ohne Beteiligung der Eltern stehen im Spannungsfeld zwischen den Rechten der Eltern einerseits und der Kinder- und Jugendlichen andererseits. Berater*innen sollten die maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, um die Beratung rechtssicher durchführen zu können.

(Text aus der Ausschreibung)

Veranstalter

Bildungsakademie BiS des Kinderschutzbundes NRW

Zielgruppe

Alle Berater*innen in der Kinder- und Jugendhilfe (beim Jugendamt, bei den freien Trägern der Jugendhilfe, im Rahmen der Schulsozialarbeit) sowie in Rehabilitationseinrichtungen für Kinder- und Jugendliche

Weitere Informationen

Datum

18.10.2023

Veranstaltungsort

online

Referent*in

Prof. Dr. Rolf Jox

Kosten

160 Euro

Anmeldeschluss

10.10.2023
Ansprechpartner*in (inhaltlich)

Birgit Knauer, Tel.: 0202 74 76 588-20

b.knauer[@]bis-akademie[.]de

Ansprechpartner*in (organisatorisch)

Anne Wissemann, Tel.: 0202 74 76 588-20

info[@]bis-akademie[.]de

Link zur Anmeldung

Online-Anmeldung

Link für weitere Informationen

www.bis-akademie.de