Datenschutz im kooperativen Kinderschutz
Veranstaltungsbeschreibung | Datenschutz und Kinderschutz werden häufig in ein Spannungsverhältnis gestellt. Der notwendige Vertrauensschutz in der sozialen Arbeit scheint durch die Erfordernisse der Kommunikation im Kinderschutz gefährdet. Darf ich dem Kinderarzt Informationen über das in meiner Einrichtung Festgestellte mitteilen? Wie reagiere ich auf eine Anfrage des Jugendamtes in Bezug auf ein von mir betreutes Kind? Nach Klärung der rechtlichen Grundlagen – unter Berücksichtigung aktueller Rechtsentwicklungen auf europäischer Ebene – werden diese und weitere Fragen im Rahmen dieser Fortbildung diskutiert und sachgerechte Lösungen erarbeitet. Ziel Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die maßgeblichen Rechtsgrundlagen. Sie lernen, diese in entsprechenden Alltagssituationen anzuwenden. Sie erlangen Sicherheit im Umgang mit diesen Regelungen in ihrer Alltagspraxis. Inhalte
(Text aus der Ausschreibung) |
Veranstalter | Bildungsakademie BiS des Kinderschutzbundes NRW |
Zielgruppe | Mitarbeiter*innen in Einrichtungen der Jugendhilfe (z.B. Kitas, Familienberatungsstellen, Einrichtungen der stationären Jugendhilfe); von §4 KKG erfasste Mitarbeiter*innen (z.B. Hebammen, Sozialarbeiter*innen, Ärzte*innen, Lehrer*innen, Berater*innen für Suchtfragen in einer in §4 KKG genannten Einrichtung) |
Weitere Informationen
Datum | 18.11.2021 |
Veranstaltungsort | Bildungsakademie BiS, Wuppertal |
Referent*in | Prof. Dr. Rolf Jox, Jurist, KatHo NRW, Abteilung Köln, Deutsches Institut für Sucht- und Präventionsforschung |
Kosten | 190 Euro (inkl. Tagesverpflegung, davon 170 Euro reine Seminarkosten) |
Anmeldeschluss | 04.11.2021 |
Ansprechpartner*in (inhaltlich) | Birgit Knauer, Tel.: 0202 74 76 588-20 |
Ansprechpartner*in (organisatorisch) | Anne Wissemann, Tel.: 0202 74 76 588-20 |
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