§8a und die Rolle der Erzieherin/ des Erziehers im Kontext der Kindeswohlgefährdung und der Zusammenarbeit mit Eltern – rechtliche Sicherheit für die eigene Arbeit
Veranstaltungsbeschreibung | Werden Erzieher*innen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bei einem betreutem Kind bekannt, sieht der – der durch das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I, S. 2975) zuletzt neu gefasste – §8a SGB VIII ein von ihnen zu beachtendes Verfahren vor. Jedoch werden damit verbundene weitere für die Praxis wichtige Inhalte, insbesondere solche des Datenschutzes / der Schweigepflicht, in dieser Vorschrift nicht ausdrücklich angesprochen. Für die Sicherheit in der eigenen Arbeit als Erzieher*innen erscheint das Wissen der maßgeblichen Rechtsgrundlagen als unerlässlich. Ziel Die Teilnehmer*innen erlangen zunächst grundlegende erlangen grundlegende Kenntnisse, die sie befähigen, in relevanten Fällen im Kontext von Kindeswohlgefährdung sicher zu agieren. Im Anschluss üben und reflektieren sie angemessenes Verhalten an Hand ausgewählter Praxisfälle. Inhalte
(Text aus der Ausschreibung) |
Veranstalter | Bildungsakademie BiS des Kinderschutzbundes NRW |
Zielgruppe | Erzieher*innen, pädagogische Fachkräfte |
Weitere Informationen
Datum | 12.06.2024, 10 - 17 Uhr |
Veranstaltungsort | Wuppertal |
Referent*in | Prof. Dr. jur. Rolf Jox |
Kosten | 240 Euro (inkl. Tagesverpflegung, davon 205 Euro reine Seminarkosten) |
Anmeldeschluss | 28.05.2024 |
Ansprechpartner*in (inhaltlich) | Birgit Knauer, Tel.: 0202 74 76 588-20 |
Ansprechpartner*in (organisatorisch) | Anne Wissemann, Tel.: 0202 74 76 588-20 |
Link zur Anmeldung | Online-Anmeldung |
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