Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe unter Kinderschutzgesichtspunkten

1991: Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) trat am 1.1.1991 in Kraft und löste damit nach 30 Jahren das deutsche Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) von 1961 ab. Mit ihm vollzog sich ein Paradigmenwechsel von einer Kontroll- und Eingriffsorientierung hin zu einer Angebots- und Hilfeorientierung in der Kinder- und Jugendhilfe. Mit dem KJHG entstand das SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe.

2005: Das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) vom 1.10.2005 zielte u.a. durch die Einführung des § 8a auf eine Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen.

2012: Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) trat am 1.1.2012 in Kraft und regelt den umfassenden, aktiven Kinderschutz in Deutschland. Mit dem BKiSchG sind verschiedene Regelungen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, die Einführung der Frühen Hilfen sowie die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie weitere Regelungen zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe getroffen worden. Mit ihm wurde da Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) auf den Weg gebracht.

2021: Am 9.6.2021 trat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft, das eine inklusive Gestaltung des SGB VIII bzw. eine Schnittstellenbereinigung zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe schrittweise festschreibt. Eine verbindlichere Kooperation im Kinderschutz, verschärfte Anforderungen an Betriebserlaubnisverfahren (z.B. Vorhaltung von Schutzkonzepten) sowie eine Reformierung des Pflegekinderwesens unter Kinderschutzgesichtspunkten sind einige wesentliche Änderungen dieses Artikelgesetzes.

2022: Ab dem 1.5.2022 gilt in weiten Teilen das Landeskinderschutzgesetz NRW (LKSG NRW), welches durch festgeschriebene Qualitätsentwicklungsstandards primär im Bereich der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie deren Rechte absichert.

Zusätzliche Informationen als Download

Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e. V.:

Das Bundeskinderschutzgesetz – Inhalte und Umsetzungserfordernisse

Handreichung für Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen

Zur Broschüre