Wenn Sie sich als Privatperson Sorgen um ein Kind machen

Wenden Sie sich an Fachleute

Es gilt, ein problematisches Erziehungsverhalten von einer Kindeswohlgefährdung im Sinne des Gesetzes zu unterscheiden. Diese Aufgabe übernehmen Fachkräfte. Sollten Sie sich Sorgen um das Wohl eines Kindes machen, so sollten Sie sich auf jeden Fall an Fachkräfte wenden. Teilen Sie Ihre Sorge und den Anlass dafür mit. Dabei ist es besonders hilfreich, wenn Sie sich auf Ihre konkreten Beobachtungen beziehen können.

Ansprechpartner können für Sie sein:

Hier finden Sie Unterstützungsangebote in Ihrer Nähe.

Sie können sich an die Beratungsstellen wenden, um sich selbst Unterstützung zu holen. Sei es, dass Sie einen Verdacht haben oder dass Ihnen ein Kind von seinen Gewalterlebnissen erzählt hat und Sie um Hilfe bittet.

 

Nennen sie zunächst keine Namen

Bitte beachten Sie: Solange Sie keine Namen der Betroffenen nennen, kann das Jugendamt Sie anonymisiert beraten; sobald Sie Namen nennen, muss das Jugendamt tätig werden und dem Hinweis nachgehen. Für eine erste Einschätzung empfiehlt sich immer die anonymisierte Beratung.

 

Bewahren Sie in jedem Fall die Ruhe.

Übereiltes Handeln oder große Aufregung sind selten hilfreich für das Kind. Es sei denn, es liegt eine akute Notlage vor. Wenn Sie den Eindruck haben, dass das Kind sofort Hilfe braucht, wenden Sie sich an das örtliche Jugenamt oder die Polizei.

 

Hinweise auf sexualisierte Gewalt

Ruhe zu bewahren, ist leichter gesagt als getan. Denn schließlich werden bei jedem heftige Gefühle ausgelöst, wenn es um Gewalt geht, vor allem bei sexuellem Missbrauch. Wir sind empört, wir sind wütend, wir haben Mitleid mit dem Jungen oder Mädchen, wir möchten die Täter bestraft sehen, wir fühlen uns betroffen, wir können es nicht fassen.

 

Bedrängen Sie das Kind nicht mit Fragen

Das oberste Ziel jeder Hilfe bei Kindeswohlgefährdung ist es, den Schutz des Kindes vor weiterer Gewalt oder Vernachlässigung sicherzustellen. Und dies gelingt in aller Regel nicht durch unüberlegtes, nur den Gefühlen folgendes Handeln. Kinder, die Opfer von Misshandlung und Missbrauch sind, haben eigene Überlebensstrategien entwickelt. Wichtig ist es, betroffenen Kindern als Vertrauensperson zur Verfügung zu stehen und zu signalisieren: „Du kannst mit mir darüber reden und ich glaube dir”. Das beinhaltet auch, das Kind nicht zu bedrängen, sondern darauf zu warten und zu vertrauen, dass es weitere Gesprächsmöglichkeiten sucht und nutzt.

 

Sprechen Sie nicht allein mit dem möglichen Täter oder der Täterin

Und gewalttätige Erwachsene sollten nicht ohne fachliche Beratung und Unterstützung und entsprechende Hilfeplanung mit dem Vorwurf der Misshandlung oder des Missbrauchs konfrontiert werden. Einerseits ist es sehr unwahrscheinlich, dass der beschuldigte Erwachsene seine Gewalttätigkeit zugibt, und andererseits könnte dies für das Kind fatale Folgen haben (z.B. Verschärfung der Gewalt gegenüber dem Kind, weitere Drohungen und Einschüchterungen, Kontaktverbote mit anderen). Denken Sie auch an Ihre eigene Sicherheit.