Landeskinderschutzgesetz NRW

Das Landeskinderschutzgesetz ist zusammen mit Änderungen des Kinderbildungsgesetzes am 6. April 2022 verabschiedet worden und  überwiegend am 1. Mai 2022 in Kraft getreten. Es setzt unter anderem zentrale politische und fachliche Forderungen aus der Aufarbeitung der Fälle sexualisierter Gewalt gegen Kinder um.

"Ziel dieses Gesetzes ist es, die gute Arbeit der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auf der Grundlage des § 8a SGB VIII zu unterstützen und qualitativ weiter auszubauen.“ (S.35)

Dies wird gewährleistet durch:

  • die Sicherung der fachlichen Standards nach §79a SGB VIII und regelmäßige Qualitätsentwicklungsverfahren der Kinderschutzpraxis
  • Auf- und Ausbau von Koordinierungsstellen für interdisziplinäre Netzwerke Kinderschutz und somit einen verbesserten Austausch insbesondere zwischen den Akteurinnen und Akteuren des interdisziplinären Kinderschutzes
  • Entwicklung und Überprüfung von Leitlinien für Kinderschutzkonzepte und Fortbildungen der Fachkräfte

Weiterhin wird das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Berücksichtigung ihrer Meinung entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife als Grundsatz formuliert und an verschiedenen Stellen im Gesetz aufgegriffen.

Hier finden Sie das Gesetz.