Die UN-Behindertenrechtskonvention

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (auch UN-Behindertenrechtskonvention, kurz UN-BRK genannt) ist am 3. Mai 2008 in Kraft getreten. Das entsprechende Ratifikationsgesetz wurde in Deutschland Ende 2008 verabschiedet und trat am 1. Januar 2009 in Kraft.

Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt umfänglich die Rechte von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen dar. Die Einhaltung der UN-BRK wird durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen mit dem sog. Staatenprüfungsverfahren geprüft.

Folgende Artikel sind mit dem Blick auf Kinderschutz und Kinderrechte besonders relevant:

In Artikel 7 der UN-Behindertenrechtskonvention ist festgelegt, dass „Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können“ (Abs. 1) und das Wohl bzw. das „beste Interesse“ des Kindes stets vorrangig zu berücksichtigen ist (Abs. 2).

Zudem wird in Absatz 3 das Recht auf Beteiligung und Meinungsäußerung von Kindern mit Behinderung an allen sie betreffenden Angelegenheiten und ihre Unterstützung bei solchen Meinungsäußerungen deutlich hervorgehoben:

„(3) Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen das Recht haben, ihre Meinung in allen sie berührenden Angelegenheiten gleichberechtigt mit anderen Kindern frei zu äußern, wobei ihre Meinung angemessen und entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife berücksichtigt wird, und behinderungsgerechte sowie altersgemäße Hilfe zu erhalten, damit sie dieses Recht verwirklichen können.“

Zudem sollen nach Artikel 16 „wirksame Rechtsvorschriften und politische Konzepte [geschaffen werden], einschließlich solcher, die auf Frauen und Kinder ausgerichtet sind, um sicherzustellen, dass Fälle von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch gegenüber Menschen mit Behinderungen erkannt, untersucht und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt werden."

Um die gleichberechtigte Bildung und Entfaltung der Persönlichkeit bei Menschen mit Behinderung sicherzustellen, soll ein integratives Bildungssystem gewährleistet werden.

Hier finden Sie die UN-BRK.

Weitere Informationen zur UN-BRK finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: