Was eine Kindeswohlgefährdung sein kann

Das Wohl eines Kindes kann gefährdet sein, wenn es von Erwachsenen in seiner Nähe schlecht behandelt wird. Wenn sie etwas tun, was dem Jungen oder Mädchen schadet. Oder wenn sie etwas unterlassen, was das Kind für seine Entwicklung dringend braucht. Dabei ist es nicht wichtig, ob dies bewusst und gezielt geschieht, oder unabsichtlich oder aus Unwissenheit.

Bei körperlicher Gewalt nutzt ein Erwachsener seine körperliche Überlegenheit gegenüber dem Kind aus, meist mit der Absicht, das Kind zu verletzen oder zu schädigen.

Zu körperlicher Gewalt gehören zum Beispiel:

  • Tritte
  • Stöße
  • Stiche
  • das Schlagen mit Gegenständen
  • Vergiftungen
  • Einklemmen

Auch das Schütteln von Babys ist körperliche Gewalt. Wenn Säuglinge von Erwachsenen heftig geschüttelt werden, kann dies zu Behinderungen und zum Tode führen. Das Gehirn des Babys schlägt gegen die Schädeldecke und Nervenbahnen werden überdehnt. Babys werden oftmals aus Überforderung geschüttelt, wenn der Erwachsene den Säugling nicht beruhigen kann und das Schreien des Kindes nicht mehr erträgt.

Von seelischer oder psychischer Gewalt spricht man, wenn Eltern oder andere Erziehungsberechtigte dem Kind immer wieder die Botschaft vermitteln, es sei wertlos oder nicht liebenswert.

Das sind einige Beispiele psychischer Gewalt:

  • Das Kind wird mit seinen Eigenschaften, Fähigkeiten und Wünschen abgelehnt.
  • Es gilt als "Sündenbock" der Familie.
  • Der Junge oder das Mädchen hat kaum Kontakte zu gleichaltrigen Kindern.
  • Die Eltern oder andere Bezugspersonen terrorisieren das Kind, indem sie ihm immer wieder androhen, es zu verlassen.
  • Das Kind wird ignoriert, indem es keine Aufmerksamkeit oder Zuwendung bekommt.
  • Die Eltern oder andere Erwachsene überfordern das Kind und verlangen Dinge, die es vom Alter her noch nicht leisten kann.

Als sexualisierte Gewalt gilt jede sexuelle Handlung, die ein erwachsener Mann, eine erwachsene Frau, ein Jugendlicher oder eine Jugendliche an oder vor einem Kind ausführt.

Dazu gehören auf körperlicher Ebene:

  • erotisch motivierte Küsse
  • das Berühren der kindlichen Geschlechtsorgane
  • das Kind wird veranlasst, die Geschlechtsorgane des Erwachsenen zu berühren
  • oraler, vaginaler, analer Sexualverkehr
  • Selbstbefriedigung vor einem Kind

Darüber hinaus gibt es sexualisierte Gewalt auf psychischer Ebene. Dazu gehören:

  • anzügliche und beleidigende Bemerkungen
  • Witze über die Sexualität eines Kindes
  • altersunangemessene Gespräche über Sexualität
  • das Überlassen von Erotika und Pornografie

Missbraucherinnen und Missbraucher nutzen ihre Machtposition sowie die Liebe und Abhängigkeit der Kinder aus, um ihre eigenen Bedürfnisse auf Kosten der Kinder zu befriedigen. Fast immer werden die Kinder von den Tätern und Täterinnen zur Geheimhaltung gedrängt.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Hilfe-Portal Sexueller Missbrauchund auf der Webseite der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.

Kindesvernachlässigung bedeutet, dass Eltern oder andere Bezugspersonen ein Kind nicht angemessen versorgen. Grundlegende Bedürfnisse auf körperlicher oder emotionaler Ebene werden nicht gestillt.

Körperliche Vernachlässigung ist zum Beispiel:

  • Ein Kind bekommt nicht genug zu essen oder zu trinken.
  • Die Kleidung ist zu groß oder zu klein ist und nicht dem Wetter angemessen.
  • Körperpflege und medizinische Versorgung reichen nicht aus.

Beispiele für emotionale Vernachlässigung:

  • Ein Kind erfährt nur wenig oder keine Geborgenheit.
  • Aufmerksamkeit und Wertschätzung sind die Ausnahme.

Beispiele für unzureichende Aufsicht:

  • Ein Kind bleibt allein zu Hause, auch wenn es noch sehr jung ist.
  • Die Eltern reagieren nicht, wenn ihr Kind nicht nach Hause kommt.
  • Ein Kind bleibt bis spät abends draußen oder hält sich an Orten auf, an denen es nicht sicher ist.

Ob ein Kind vernachlässigt wird oder nicht, lässt sich manchmal schwer entscheiden. Wie schmutzig dürfen Kinder sein, bevor man von Vernachlässigung spricht? Die Antworten auf Fragen wie diese unterscheiden sich je nach kulturellem Hintergrund der Eltern und ihrer Lebensphilosophie.

Häusliche Gewalt umfasst alle Formen der Gewalt zwischen Erwachsenen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben (z. B. Paarbeziehung, Verwandtschaft). Sie betreffen die Kinder, die mit im Haushalt leben, unmittelbar:

  • Kinder bekommen die gewalttätigen Handlungen (z. B. Schläge oder Vergewaltigungen) unmittelbar mit. Sie sehen sie oder hören die bedrohlichen Geräusche.
  • Nicht selten versuchen die Kinder, die Gewalttätigkeiten zu unterbrechen und geraten dabei selbst sozusagen zwischen die Fronten.
  • Sie spüren die bedrohliche Atmosphäre von Gewalt, Unsicherheit und Angst.

Als weibliche Genitalbeschneidung werden von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) alle Verfahren bezeichnet, bei denen die Genitalien von Mädchen und Frauen verletzt, teilweise oder vollständig entfernt werden.

Weibliche Genitalbeschneidung wird vorwiegend in afrikanischen Ländern und in Südostasien praktiziert. Durch Migration und Flucht ist weibliche Genitalbeschneidung auch in Europa zum Thema geworden. In Deutschland leben über 35.000 betroffene Frauen und Mädchen, etwa 6.000 Mädchen sind von einer Genitalbeschneidung bedroht. Sehr häufig liegt das Alter einer Genitalbeschneidung zwischen vier und acht Jahren. Allerdings werden auch Beschneidungen im Säuglingsalter und in der späten Pubertät praktiziert. Auch in Deutschland halten viele Familien an der Tradition fest und lassen ihre Töchter beschneiden, meist in den Ferien im Herkunftsland oder im Ausland.

Weibliche Genitalbeschneidung ist eine Kindeswohlgefährdung und ein Straftatbestand in Deutschland.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.stop-mutilation.org