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Corona-Pandemie: Kinder in Not nicht vergessen

„In der Coronakrise dürfen wir Kinder und Jugendliche nicht aus dem Blick verlieren, die in schwierigen Verhältnissen aufwachsen“, betont Krista Körbes, Landesgeschäftsführerin des Kinderschutzbundes in Nordrhein-Westfalen.

Dazu gehören Jungen und Mädchen, die zu Hause nicht angemessen versorgt werden können, möglicherweise von Gewalt bedroht sind oder bei denen der regelmäßige Besuch von Einrichtungen Bestandteil eines Schutzplans ist.

„Obwohl wir alle im Moment wenig Kontakt zueinander haben, müssen wir dennoch aufmerksam für unser Umfeld sein“, so Krista Körbes. Wenn Nachbarn, Freunde oder Bekannte Sorge um das Wohl eines Kindes haben, sollten sie sich nach wie vor Unterstützung suchen. Das kann durch einen Anruf bei einer Beratungsstelle oder dem örtlichen Jugendamt geschehen.

Gerade Kinder und ihre Eltern, die bisher von ambulanten und teilstationären Erziehungshilfen Unterstützung erhielten, wären zurzeit bei einem Wegfall dieser Hilfen besonders betroffen. Inwieweit diese Angebote bestehen bleiben und teilstationäre Gruppen offen bleiben und somit weiterhin Kindern und ihren Eltern helfen können, ist in den Kommunen unterschiedlich und abhängig von den Entscheidungen der örtlichen Ordnungsbehörden. Voraussetzung ist hierbei natürlich, dass auch das Personal gesund bleibt und weiterhin zur Verfügung stehen kann. Die stationären Hilfen sind von Schließungen unberührt.

Quelle: Pressemitteilung des DKSB Landesverbandes NRW e.V. vom 20. März 2020

Bisher erhielten viele Kinder aus prekären Verhältnissen ein warmes Mittagessen in der Ganztagsbetreuung, bei Kindertafeln oder die Eltern bekamen Lebensmitteln bei der Tafel. Nun sind diese Unterstützungsangebote zum großen Teil geschlossen. „Man muss sich aber fragen, wie die Versorgung dieser Kinder aktuell aussieht. Es ist wichtig, dass alternative Möglichkeiten der Versorgung geschaffen werden“, so DKSB Landesgeschäftsführerin Krista Körbes. Sie fordert wie Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes, einen Zuschlag für alle Familien, die Leistungen zur Existenzsicherung erhalten.

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