Aufarbeitungskommission veröffentlicht Empfehlungen
Wie können betroffene Schulen, Kitas, Sportvereine und andere Institutionen Fälle sexueller Gewalt aufarbeiten?
Dazu hat die Unabhängige Kommission der Bundesregierung zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs jetzt einen Katalog mit Empfehlungen vorgelegt.
Mit den Empfehlungen liegen erstmals übergreifende Kriterien für eine gelingende Aufarbeitung in Institutionen vor. Gleichzeitig dienen sie als Orientierung für Betroffene, die über ihre Gewalterfahrungen sprechen und Aufarbeitung fordern. Institutionen, die den Kinderschutz ernst nehmen, haben die Pflicht, sich der Aufarbeitung der eigenen Gewaltgeschichte zu stellen und damit Verantwortung für vergangenes Unrecht zu übernehmen.
Die Empfehlungen behandeln unter u. a. Fragestellungen:
Was ist Aufarbeitung?
Wie kann das Recht von Betroffenen auf Aufarbeitung verwirklicht werden?
Wie muss das unabhängige Aufarbeitungsteam zusammengesetzt sein?
Welche Rechtsfragen müssen bedacht werden?
Welche Formate der Aufarbeitung können eingesetzt werden?
Was muss bei der Pressearbeit beachtet werden?
Wie wird der Abschlussbericht veröffentlicht?
Welche Formate der Anerkennung sind denkbar?
Wie können Prävention und Schutz von Kindern nach der Aufarbeitung gestärkt werden?
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs arbeitet Ausmaß, Art und Folgen der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR auf. Seit 2016 haben sich rund 1.500 Betroffene von sexuellem Missbrauch in Familien und Institutionen der Kommission in einer Anhörung oder mit einem schriftlichen Bericht anvertraut.
Die Empfehlungen wurden am 3. Dezember im Rahmen einer Tagung in Berlin vorgestellt.