Einschätzung von Erziehungsfähigkeit im Kontext des Schutzauftrages der Jugendhilfe
Veranstaltungsbeschreibung | Die Einschätzung der Erziehungsfähigkeit eines oder beider Elternteile erfolgt im Regelfall in Form eines Sachverständigengutachtens, welches durch ein Familiengericht in Auftrag gegeben wird. Allerdings liegen Hinweise auf eine mögliche nicht ausreichende Erziehungsfähigkeit eines oder beider Elternteile den Jugendämtern bereits häufig vor der Einschaltung des Familiengerichtes vor. Pädagogische Fachkräfte werden in diesem Kontext aufgefordert, ihre eigenen Beobachtungen der (Belastungs-)Situation in den Familien zu dokumentieren, welche unter Umständen in die Sachverständigengutachten einmünden. Hierbei gilt es, Merkmale einer eventuell eingeschränkten Erziehungsfähigkeit frühzeitig zu erkennen, um Hilfen präventiv und wirksam in der Hilfeplanung einzusetzen. Ziel
Inhalte
Die Fortbildung ist praxisorientiert und gibt Raum für Fallbesprechungen aus der eigenen Praxis. (Text aus der Ausschreibung) |
Veranstalter | Bildungsakademie BiS des Kinderschutzbundes NRW |
Zielgruppe | Pädagogische Fachkräfte von Jugendämtern und ambulanten Hilfen zur Erziehung, die im Auftrag des Jugendamtes tätig sind, mit Kenntnissen im Kontext §8a SGB VIII. |
Weitere Informationen
Datum | 12./.03.2024, 10 - 17 Uhr + 9 - 16 Uhr |
Veranstaltungsort | Wuppertal |
Referent*in | Birgit Köppe-Gaisendrees |
Kosten | 340 Euro (inkl. Tagesverpflegung, davon 280 Euro reine Seminarkosten) |
Anmeldeschluss | 28.02.2024 |
Ansprechpartner*in (inhaltlich) | Birgit Knauer, Tel.: 0202 74 76 588-20 |
Ansprechpartner*in (organisatorisch) | Anne Wissemann, Tel.: 0202 74 76 588-20 |
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