Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft
Das Bundeskinderschutzgesetz hat die Anforderung an die Ausgestaltung der Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft in doppelter Hinsicht geschärft: Zum einen sind die Jugendämter aufgefordert, sich mit den Trägern von Diensten und Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe aus Kriterien für die Qualifikation der insoweit erfahrenen Fachkraft zu verständigen und diese in Vereinbarungen festzuhalten. Zum anderen ist der Kreis derer, die bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung, Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft in Anspruch nehmen können, auf alle Personen, die beruflich im Kontakt mit Kindern stehen erweitert worden.
Mit welchen Kriterien lässt sich aber die Qualifikation einer insoweit erfahrenen Fachkraft beschreiben? Und wie kann der erweiterte Beratungsanspruch gemäß § 8b Abs. 1 SGB VIII konzeptionell und fachlich angemessen vor Ort umgesetzt werden? Auf diese Fragen gibt die Orientierungshilfe Antwort. Sie wurde von den beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämtern in Zusammenarbeit mit zehn kommunalen Jugendämtern entwickelt.
Informationen zur Publikation
Herausgeber:
LWL-Landesjugendamt Westfalen
LVR-Landesjugendamt Rheinland
Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft
Eine Orientierungshilfe für Jugendämter
Münster und Köln 2020, 52 Seiten
Der Weg zur Publikation