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Kompetenzprofil Kinderschutzfachkräfte

Welche Aufgaben haben Kinderschutzfachkräfte? Und was müssen sie können, um diesen Anforderungen gerecht zu werden? Antworten darauf enthält die Broschüre „Kompetenzprofil Kinderschutzfachkräfte“. Die Publikation widmet sich den Tätigkeiten und der Qualifikation von Kinderschutzfachkräften nach §§ 8a, 8b Abs. 1 SGB Vlll und § 4. Es werden charakteristische Aufgabenfelder beschrieben und davon entsprechende Kompetenzen abgeleitet, die zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendig sind.

Mit dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) sind ab 2012 weitere Regelungen für das Tätigkeitsfeld der  Kinderschutzfachkräfte formuliert worden. So sind in die Vereinbarungen zwischen öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe nach § 8a Abs. 4 SGB VIII die Qualifikationskriterien der beratend hinzuziehenden Kinderschutzfachkraft aufzunehmen. Darüber hinaus werden neben der Kinder- und Jugendhilfe auch weitere Berufsgruppen in die Verantwortungsgemeinschaft für einen nachhaltigen Kinderschutz miteinbezogen und der Kreis der Anspruchsberechtigten auf eine Fachberatung durch eine Kinderschutzfachkraft zur Qualifizierung der Kinderschutzpraxis erweitert.

Mit § 4 KKG (Gesetz zur Information und Kooperation im Kinderschutz) wird für die sogenannten Berufsgeheimnisträger, die regelmäßig in beruflichem Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und Personensorgeberechtigten stehen, ein Anspruch gegenüber dem Jugendamt auf Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung festgeschrieben.

Ferner wurde mit dem BKiSchG auch der § 8b SGB VIII neu eingeführt, der einen rechtlichen Anspruch auf Fachberatung durch eine Kinderschutzfachkraft für alle Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, formuliert. Im Projekt „Entwicklung von Qualitätsstandards für Kinderschutzfachkräfte“ haben sich die Mitarbeitenden des Kompetenzzentrums Kinderschutz beim Deutschen Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V. mit der qualitativen Entwicklung der Kinderschutzpraxis in Nordrhein-Westfalen auseinandergesetzt. Das vorliegende Kompetenzprofil der Kinderschutzfachkräfte entstand im Rahmen dieses Projekts.

Informationen zur Broschüre

 

Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V. (Hrsg.)

Kompetenzprofil Kinderschutzfachkräfte

Wuppertal 2014, 28 Seiten

 

Der Weg zur Publikation

 

Download der Publikation

Bestellungen richten Sie bitte an:
Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V.
Tel.: 0202 7476588-0
E-Mail: bestellung@dksb-nrw.de

Die Broschüre ist kostenlos, es fallen nur Versandkosten an.