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Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

Oftmals wird die weibliche Genitalverstümmelung während der Ferienzeiten in den Herkunftsländern durchgeführt. Um Mädchen davor zu schützen hat das Bundesfamilienministerium in enger Abstimmung mit Nichtregierungsorganisationen, den Ländern und den zuständigen Ressorts der Bundesregierung einen Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung entwickelt, den die Familien und gerade auch die betroffenen Mädchen mit auf ihre Reisen in die Herkunftsländer nehmen sollen.

Der Schutzbrief informiert über die Strafbarkeit in Deutschland, auch wenn die weibliche Genitalverstümmelung im Ausland vorgenommen wird. Es drohen bis zu 15 Jahre Haft. Weiterhin wird über den möglichen Verlust des Aufenthaltstitels informiert. Durch diese konkreten Informationen sollen Familien davon abgehalten werden, auf Reisen eine Genitalverstümmelung an ihren Töchtern durchzuführen. Der offizielle Schutzbrief gibt ihnen starke und überzeugende Argumente gegen den gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern an die Hand.

Gedruckt hat der Flyer die Größe eines Reisepasses, so dass er bequem auf Reisen mitgenommen werden kann. Zudem wird der Schutzbrief zeitnah in andere Sprachen übersetzt werden (neben Englisch und Französisch auch in verschiedene afrikanische und asiatische Sprachen).

Text: Bundesfamilienministerium

Informationen zur Broschüre

 

Herausgeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

Berlin 2021, 8 Seiten

 

 

Der Weg zum Schutzbrief

 

Download des Schutzbriefes