Grundlagen eines ganzheitlichen Schutzkonzepts
Veranstaltungsbeschreibung | Schutzkonzepte in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen wurden mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz 2021 in § 45 (2) SGB VIII gesetzlich verankert. In NRW sind zudem Schutzkonzepte in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe in § 11 Landeskinderschutzgesetz NRW vorgesehen. Ein Konzept zum Schutz vor Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit den Anteilen der Prävention und Intervention muss zu einem gelebten Konzept werden, damit es die Rechte der Kinder und Jugendlichen in einer Organisation stärkt. Ein Schutzkonzept stellt ebenso ein Gewinn für die Mitarbeitenden einer Organisation dar, es verhilft diesen im Themenkomplex Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mehr Sprach- und Handlungsfähigkeit zu erlangen. Für die Entwicklung eines Gesamtschutzkonzeptes stellt eine Potential- und Risikoanalyse die Grundlage für das zu entwickelnde Gesamtschutzkonzept dar. Das Gesamtschutzkonzept selbst besteht aus mehreren Bausteinen bzw. Einzelkonzepten, die aufeinander abzustimmen sind. An der Entwicklung sollen alle Beteiligten einer Organisation mitwirken. Ziel:
Inhalte
(Text aus der Ausschreibung) |
Veranstalter | Bildungsakademie BiS des Kinderschutzbundes NRW |
Zielgruppe | Ansprechpersonen und Verantwortliche für Schutzkonzepte in Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe |
Weitere Informationen
Datum | 10.04.2024 |
Veranstaltungsort | Wuppertal |
Referent*in | Fraya Meru |
Kosten | 230 Euro (inkl. Tagesverpflegung, davon 200 Euro reine Seminarkosten) |
Anmeldeschluss | 26.03.2024 |
Ansprechpartner*in (inhaltlich) | Birgit Knauer, Tel.: 0202 74 76 588-20 |
Ansprechpartner*in (organisatorisch) | Anne Wissemann, Tel.: 0202 74 76 588-20 |
Link zur Anmeldung | Online-Anmeldung |
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