Struktur der fallunabhängigen Austauschtreffen

Basis für die Zusammenarbeit im konkreten Fall

Herr Steffens sieht in den turnusmäßigen interdisziplinären Netzwerken den Schlüssel dafür, dass im konkreten KWG-Fall auch miteinander kooperiert werden kann, weil man sich persönlich und den Aufgaben- und Befugnisbereich des Anderen kennt. Frau Dr. Brüning beschreibt, dass die „Gesichtspflege“ in solchen Treffen wichtig sei, um Hemmnisse abzulegen, jemanden im konkreten Fall zu kontaktieren. Aus dem Blickwinkel des Gesundheitsbereiches ist es weiter wichtig, die Kompetenzen der jeweils anderen Berufsgruppe zu kennen und zu achten. Frau Prof. Dr. Banaschak plädiert dafür, sich nicht in die Kernkompetenz der jeweils anderen Profession einzumischen.

 

Forderung der Teilnahme von Familienrichter*innen an Netzwerktreffen

Frau Auchter-Mainz hält eine Änderung der Einstellung von Richter*innen und Staatsanwält*innen zur Teilnahme an fallübergreifenden Netzwerktreffen im Kinderschutz für dringend geboten. Diese stehe keineswegs der richterlichen Unabhängigkeit entgegen. Weiter berichtet sie von einem Pilotprojekt in NRW, in welchem die Mitwirkung von Richter*innen und Staatsanwält*innen an örtlichen Netzwerken gefördert würde. Sie selbst habe als Staatsanwältin zahlreiche interdisziplinäre Netzwerke besucht und von jedem für ihre Arbeit profitiert. Diese Haltung versuche sie auch anderen Jurist*innen zu vermitteln.