Zum Hauptinhalt springen

Mehr Sorgerechtsentzüge in NRW

Im Jahr 2018 wurden 5,6 Prozent mehr gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet als 2017.

Im Jahr 2018 wurden 4.572 gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge durchgeführt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilte, waren das 5,6 Prozent mehr Maßnahmen als ein Jahr zuvor (2017: 4.328).

Nach § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ordneten die Gerichte in 2.026 Fällen den vollständigen und in 2. 546 Fällen den teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an. Bei einem teilweisen Entzug wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge
entzogen.

Die Einschränkung oder der Entzug des elterlichen Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen besteht.

Nach Auffassung des Landesverbandes NRW des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) kann man aus dem Anstieg der gerichtlichen Maßnahmen aber nicht automatisch einen generellen Anstieg der Gewalt gegen Kinder ableiten. Die Gerichte können von Jugendämtern grundsätzlich früher angefragt werden, um die Situation in einer Familie zu prüfen. Außerdem weist Dr. Margareta Müller, Fachberaterin im Bereich gegen Gewalt gegen Kinder beim DKSB NRW, auf die gestiegenen Sensibilität der Jugendämter und der Bevölkerung hin, wenn es um mögliche Kindeswohlgefährdungen geht.

Quelle und weitere Informationen

Zurück