Dissens bei der Gefährdungseinschätzung zur Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII. Was nun? (2019)

Wie gehen Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe mit fachlicher Uneinigkeit bei Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII um? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Kompetenzzentrum Kinderschutz NRW 2019 im Rahmen eines Projektes. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass es im Team oder institutionsübergreifend unterschiedliche Einschätzungen darüber gibt, ob das Wohl eines Kindes gefährdet ist oder was zum Schutz dieses Kindes möglicherweise konkret zu unternehmen ist.

Methodisches Vorgehen

Ausgehend von zehn Interviews mit insgesamt zwölf Fachkräften sowohl der öffentlichen als auch der freien Kinder- und Jugendhilfe wurden verschiedene Strategien des Umgangs mit einem solchen Dissens ausgemacht. Diese wurden mit Bezug auf den aktuellen fachlichen Diskurs reflektiert und im Rahmen eines ganztägigen Expert*innengesprächs auf mögliche Risiken und Chancen sowie auf Einfluss- und Gelingensfaktoren überprüft.

Welche Funktion hat der Dissens?

Dabei wurde früh deutlich, dass dem Dissens (also der fachlichen Uneinigkeit) – so unbeliebt er bei Fachkräften auch sein mag – eine zentrale Funktion im Kinderschutz zukommt, die gesetzlich bereits angelegt ist: Zur Feststellung einer Kindeswohlgefährdung bedarf es immer eines fachlichen Einschätzungsprozesses im Einzelfall, der nach § 8a SGB VIII nur im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte (in der öffentlichen Jugendhilfe) oder unter Hinzuziehung einer Kinderschutzfachkraft (in der freien Jugendhilfe) erfolgen kann. Neben der dadurch entstehenden Unschärfe und möglichen Verunsicherung kann aber gerade dies zur Qualität beitragen, wenn Fachkräfte den Dissens als Anstoß nutzen, um Perspektiven und Hintergründe zu klären, möglicherweise fehlende Informationen einzuholen und letztlich ein differenzierteres Bild des Kindes und seiner Familie sowie bestehender Risiken und Ressourcen zu gewinnen.

Dissensförderliche Haltung als Voraussetzung

Dies setzt jedoch eine entsprechende Haltung bei Fachkräften und Institutionen voraus, auseinandergehende fachliche Meinungen zuzulassen, wertzuschätzen und konstruktiv in die weitere Arbeit einzubeziehen. Im Kinderschutz erscheint diese Aufgabe von besonderer Bedeutung, da hiermit auch typischen blinden Flecken vorgebeugt werden kann. Diese können sich beispielsweise dadurch ergeben, dass Fachkräfte neue Informationen eher als interessant wahrnehmen, wenn sie die eigene Einschätzung bestätigen („Bestätigungsfehler“).

Rahmenbedingungen für eine „Dissenskultur“

Die Entwicklung einer solchen dissensförderlichen Kultur erscheint nicht nur intern, sondern auch institutionsübergreifend als zentrale Stellschraube. Hierfür bedarf es allerdings bestimmter Rahmenbedingungen. Um beispielsweise die noch häufig anzutreffende Strategie abzulösen, Dissens über Hierarchien oder Zuständigkeiten zu lösen, sind ausreichende personelle und zeitliche Strukturen sehr wichtig. Dazu kommen fest verankerte Standards, schriftliche Vereinbarungen zum Umgang mit Dissens, die Nutzung institutionsübergreifender Fallbesprechungen und die Möglichkeit, bei Uneinigkeit externen Rat einzuholen.

Persönliche und fachliche Voraussetzungen

Hierfür braucht es selbstverständlich gut ausgebildete und auch persönlich gereifte Fach- und Führungskräfte, die bereit und in der Lage sind, im Fall unterschiedlicher Sichtweisen fachlich zu argumentieren, die Sichtweisen anderer kritisch zu reflektieren und Unterschiede oder entstehende Konflikte aushalten zu können. Sollte dies alles nicht zu einer konsensfähigen Entscheidung führen, sind auch die Bereitschaft aller Beteiligten zur Verantwortungsübernahme und das Wissen über vorhandene Beschwerdewege und Rechtsmittel von Bedeutung.

Erste Schritte zur gelebten Verantwortungsgemeinschaft – auch eine politische Aufgabe

Ein erster Schritt könnte auf politischer Ebene u. a. die kinderschutzsensible Ausbildung pädagogischer (und anderer) Berufsgruppen sein. Dazu kommt die flächendeckende Förderung und Bereitstellung entsprechender Weiterbildungsangebote, z. B. zu dialektischer Führung und Kooperation im Kinderschutz und nicht zuletzt die Klärung und Vereinheitlichung finanzieller und struktureller Rahmenbedingungen für die Beratung durch Kinderschutzfachkräfte.

Der Abschlussbericht des Projekts

Dissens bei der Gefährdungseinschätzung zur Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII. Was nun?

 

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