Kinderschutz im Wandel – die Definition des Begriffs der Kindeswohlgefährdung unter Berücksichtigung der Kinderrechte
Ausgangssituation
Der Begriff des Kindeswohls ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, die gesetzliche Definition der Kindeswohlgefährdung befindet sich in § 1666 Abs. 1 BGB. Danach ist das Kindeswohl gefährdet, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet ist und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwehren. Die Definition stammt aus den 1950-er Jahren. In den vergangenen Jahren wurden verschiedene gesetzliche Regelungen neu geschaffen bzw. geändert, die eine Reaktion auf die Veränderungen der gesellschaftlichen Verhältnisse waren.
Das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung im Jahr 2000, das im Kontext der UN-Kinderrechtskonvention zu sehen ist, hatte die Novellierung des § 1631 Abs. 2 BGB (Recht auf gewaltfreie Erziehung) sowie § 16 Abs. 1 SGB VIII (Prävention zur gewaltfreien Erziehung in der Familie) zur Folge. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz von 2012 wurden die Rechte des Kindes im SGB VIII weiter gestärkt. Darüber hinaus existieren politische Interessen, konkrete Kindergrundrechte in die Verfassung aufzunehmen. Inhalt dieser Grundrechte sollen Rechte auf bestmögliche Förderung und Bildung und das Recht auf Mitentscheidung bei Fragen, die sie selbst betreffen, sein.
Neben den Weiterentwicklungen der gesetzlichen Grundlagen fand ein Wandel im Bereich Kindheit und Kinderbild statt. Kinder werden heute als (teil-) kompetente Akteure und eigenständige Rechtssubjekte gesehen. Gleichzeitig werden Kinder als Opfer von Vernachlässigung und Gewalt sowie Kinder im Kontext von Kinderrechtsverletzungen in Heimeinrichtungen auch als Schutzbedürftige wahrgenommen.
Ziel des Projektes
Das Projekt analysierte zunächst aus einer gesellschafts-historischen Perspektive, welche Aspekte für oder gegen eine Neudefinition des Begriffs der Kindeswohlgefährdung unter Einbezug der Kinderrechte sprechen. Der gesellschaftliche Wandel und hier vor allem das Bild vom Kind in der Jugendhilfe und der Justiz standen dabei im Zentrum des Interesses.
Methodisches Vorgehen
Das Anliegen des Projekts wurde anhand einer wissenschaftstheoretischen Literaturstudie erarbeitet. Dabei wurde u.a. der Frage nachgegangen, welche Kompetenzen Kindern und Jugendlichen zugeschrieben und zugebilligt werden, wenn es um die Frage der eigenen Gefährdung geht. Auch das Spannungsverhältnis von Kinderrechten und Elternrechten im Kontext der Kindeswohlgefährdung wurde näher beleuchtet.
Die im Rahmen der Literaturstudie herausgearbeiteten Thesen standen anschließend einer multidisziplinären Expertenrunde zum fachlichen Austausch zur Verfügung.
Die Ergebnisse flossen zum Abschluss des Projektes in eine Handreichung ein, die der Praxis des Kinderschutzes kritische Anregungen und Impulse für die fachliche Weiterentwicklung geben kann und ggf. auf einer politischen Ebene einen Beitrag zu der Diskussion um die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Definition und inhaltlichen Ausgestaltung des Begriffs der Kindeswohlgefährdung leistet.
Das Projekt ging Ende 2017 zu Ende.
Der Abschlussbericht des Projekts
Kinderschutz im Wandel – die Definition des Begriffs der Kindeswohlgefährdung unter Berücksichtigung der Kinderrechte
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