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Empfehlungen zur Umsetzung von § 4 Abs. 4 KKG

Viele Berufsgeheimnisträger*innen kritisieren, dass sie vom Jugendamt nichts mehr hören, nachdem sie Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung weitergegeben haben. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht legt Empfehlungen vor zum Umsetzung von § 4 Abs. 4 KKG vor. 

Informationen zur Publikation

 

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V.:

Empfehlungen zur Umsetzung von § 4 Abs. 4 KKG
Rückmeldung an Berufsgeheimnisträger*innen, die das Jugendamt
wegen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung
informiert haben

Juli 2022

11 Seiten

 

Der Weg zu den Empfehlungen 

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