Empfehlungen zur Umsetzung von § 4 Abs. 4 KKG
Viele Berufsgeheimnisträger*innen kritisieren, dass sie vom Jugendamt nichts mehr hören, nachdem sie Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung weitergegeben haben. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht legt Empfehlungen vor zum Umsetzung von § 4 Abs. 4 KKG vor.
Informationen zur Publikation
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V.:
Empfehlungen zur Umsetzung von § 4 Abs. 4 KKG
Rückmeldung an Berufsgeheimnisträger*innen, die das Jugendamt
wegen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung
informiert haben
Juli 2022
11 Seiten
Der Weg zu den Empfehlungen
