Fachberatung im Kinderschutz – Expertise zur Praxis der Kinderschutzfachkräfte in NRW
Kinderschutzfachkräfte, insoweit erfahrene Fachkräfte, ieF, InsoFas, Isefs, … Diese Liste ließe sich beliebig verlängern. Gemeint ist im Grundsatz dasselbe: die seit 2005 bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung durch das Gesetz (§ 8a SGB VIII) eingeführte „insoweit erfahrene Fachkraft“, die die Mitarbeitenden freier Träger zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos berät.
Mit der Einführung der „Figur“ der insoweit erfahrenen Fachkraft war keine konkrete Tätigkeitsbeschreibung oder genauere Definition verbunden. Insoweit erfahrene Fachkräfte sind also in der Kinder- und Jugendhilfe Mitarbeitende, die zusätzlich zu ihrer Tätigkeit oder im Rahmen ihrer Tätigkeit die Fachberatung bei Fällen von (vermuteter) Kindeswohlgefährdung übernehmen. In NRW hat sich deshalb der Begriff der Kinderschutzfachkraft weitestgehend durchgesetzt, da dieser verdeutlicht, in welchem Bereich die Fachkräfte „insoweit erfahren“ sein müssen.
Der DKSB Landesverband NRW e. V., die Bildungsakademie BiS und das Institut für soziale Arbeit haben für die vorliegende Expertise ihre bereits 2009 veröffentlichten zehn Empfehlungen zur Ausgestaltung der Rolle der Kinderschutzfachkraft 2012 auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) überarbeitet. Eine Kurzfassung dieser Empfehlungen findet sich im Anhang der Publikation.
Darüber hinaus stellt die Expertise einen deutlichen Praxisbezug her und zeigt auf, wie sich das Tätigkeitsfeld von KInderschutzfachkräften heute darstellt und welche Modelle sich entwickelt haben.
Informationen zum Abschlussbericht
Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V. (Hrsg.)
Fachberatung im Kinderschutz
Expertise zur Praxis der Kinderschutzfachkräfte in NRW
Wuppertal 2015, 54 Seiten
Der Weg zur Publikation