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Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch in einer Einrichtung – Was ist zu tun?

Wenn es Hinweise auf sexuellen Missbrauch an Kindern oder Jugendlichen innerhalb einer Einrichtung (z. B. Kindertagesstätte, Schule, Verein) gibt, muss entschieden werden, ob die Polizei und/oder die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird. Ob, wann und wie dies geschehen soll, beschreiben die Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden, die vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz herausgegeben wurden.

Die Leitlinien wenden sich an alle privaten und öffentlichen Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden oder in denen Erwachsene mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Dazu gehören zum Beispiel staatliche Schulen, Kindertagesstätten und Kinderkrankenhäuser ebenso wie private Sportvereine oder kirchliche Kinderchöre.

Informationen zur Publikation

 

Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch in einer Einrichtung – Was ist zu tun?

Fragen und Antworten zu den Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden

Berlin 2014, 76 Seiten

 

Der Weg zur Broschüre

 

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