Kooperationsvereinbarung zwischen Ärzt*innen und Jugendämtern
Die Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe haben gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden in NRW eine neue Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz geschlossen.
Sie gilt seit dem 1. Juli. Die Vereinbarung regelt erstmals landesweit die strukturierte Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzt*innen sowie Vertragspsychotherapeut*innen und den Jugendämtern, wenn Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Sie legt klare Kommunikationswege im Sinne des § 4 KKG fest. Außerdem wurden standardisierte Mitteilungs- und Rückmeldungsbögen für die Mitteilung an das Jugendamt erarbeitet. Mitteilungen und Fallbesprechungen mit dem Jugendamt können über die EBM-Gebührenordnungspositionen 01681 und 01682 abgerechnet werden.
Weitere Informationen zu Kooperationsvereinbarungen über die Zusammenarbeit von Vertragsärzt*innen und Vertragspsychotherapeut*innen und Jugendämtern im Kinderschutz finden Sie auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.