Neuerung in NRW: Beautragte*r für Kinderschutz und Kinderrechte
Das Landeskinderschutzgesetz NRW wurde im Juli geändert - und die Position "Beauftragte*r für Kinderschutz und Kinderrechte" gesetzlich verankert.
Seit dem 10. Juli 2025 sieht das Landeskinderschutzgesetz Nordrhein-Westfalen erstmals die Position eine*s unabhängige*n Beauftragte*n für Kinderschutz und Kinderrechte vor. Das Gesetz wurde entsprechend ergänzt. Diese Position ist für fünf Jahre eingerichtet und bündelt Aufgaben wie die Weiterentwicklung von Kinderschutzstrukturen, die Etablierung von Kinderrechten und die regelmäßige Berichterstattung an den Landtag.