Was die Landesregierung NRW gegen sexualisierte Gewalt tut
Antworten darauf liefert die Landesregierung mit dem einem ressortübergreifenden Bericht "5 Jahre Handlungs- und Maßnahmenkonzept der nordrhein-westfälischen Landesregierung im Bereich ´Sexualisierte Gewalt gegen Kinder
und Jugendliche´".
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen baut ihren Einsatz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt konsequent weiter aus. Mit dem vierten Bericht zum ressortübergreifenden Handlungs- und Maßnahmenkonzept zeigt sie nun die Ergebnisse von über fünf Jahren intensiver Arbeit auf.
Ein zentrales Ergebnis: Mit dem Landeskinderschutzgesetz hat Nordrhein-Westfalen das bundesweit stärkste Kinderschutzgesetz verabschiedet. Es führt landesweit verbindliche fachliche Mindeststandards für Verfahren zur Gefährdungseinschätzung ein, etabliert ein regelmäßiges Qualitätsentwicklungsverfahren in allen Jugendämtern und stärkt die Vernetzung durch kommunale Kinderschutznetzwerke. Zudem wurde die Bedeutung der Kinderrechte als tragende Säule des Kinderschutzes verankert. Darüber hinaus wurden durch weitere Maßnahmen zahlreiche Fortbildungs- und Sensibilisierungsangebote gestärkt, Unterstützungsangebote für Betroffene weiterentwickelt und die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Kinderschutz insgesamt gestärkt.
Das Handlungs- und Maßnahmenkonzept wurde im Dezember 2020 als gemeinsame Reaktion auf erschütternde Fälle wie in Lügde, Münster oder Bergisch Gladbach beschlossen. Es bündelt landesweite Maßnahmen zur Prävention, Intervention und Hilfe und zielt darauf, strukturelle Schwächen beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt zu überwinden. Zur ressortübergreifenden Koordination hat die Landesregierung die Interministerielle Arbeitsgruppe „Prävention sexualisierter Gewalt“ (IMAG PsG) unter Federführung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration eingerichtet. Es umfasst sieben Handlungsziele und 59 konkrete Maßnahmen.
Ministerin Josefine Paul betont: „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen. Dieses Recht zu sichern, bleibt eine unserer wichtigsten Aufgaben. Der Bericht macht deutlich, wie intensiv wir in den vergangenen Jahren daran gearbeitet haben, Schutzstrukturen zu stärken und Unterstützungsangebote für Betroffene auszubauen.“
Der nun vorgelegte vierte Bericht erscheint erstmals in einer neuen Form: Statt der bisherigen jährlichen Fortschreibung bietet er eine kompakte Gesamtdarstellung. Er dokumentiert sowohl zentrale Entwicklungen der vergangenen fünf Jahre als auch den aktuellen Umsetzungsstand im Jahr 2024.
Quelle: Pressemitteilungdes Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW vom 3. Juli 2025