Untersuchung der Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft

2005 wurde § 8a ins SGB VIII aufgenommen. § 8a (4) SGB VIII betont insbesondere die Verantwortungsgemeinschaft zwischen öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und begründet einen Verfahrensablauf, wie Einrichtungen und Institutionen unter Einbeziehung der Kinder, Jugendlichen und Eltern im Sinne einer Gefährdungsabwendung bei dem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung zusammenarbeiten sollen. Einen wesentlichen Schwerpunkt bildet hierbei die Hinzuziehung der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ bzw. der „Kinderschutzfachkraft“, welche freie Träger bei der Ab- und Einschätzung eines Gefährdungsrisikos unterstützen soll. Der Gesetzgeber verfolgte mit der Einführung der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ bzw. der „Kinderschutzfachkraft“ die Idee, die Qualität der Kinderschutzpraxis und hier vor allem der Gefährdungseinschätzung bei dem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bei den freien Trägern zu stärken.

Ob die Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß § 8a SGB VIII wirksam ist, wurde mit einer qualitativen Studie im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Familienzentren erforscht. Insgesamt beteiligten sich 28 Kindertagesstätten und Familienzentren verschiedener Träger.

Folgende Fragen standen im Fokus der explorativen qualitativen Studie:

  • Kann die Fachberatung durch Kinderschutzfachkräfte zur Qualität von Gefährdungseinschätzungen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung beitragen?
  • Welche Rahmenbedingungen dieser Fachberatung wirken sich positiv auf den wirksamen Schutz von Kindern aus?
  • Lassen sich bestimmte von der Kinderschutzfachkraft eingebrachte Kompetenzen identifizieren, die für die Qualität der Beratung förderlich erlebt werden?
  • Kann durch eine qualifizierte Beratung eine bestehende Kindeswohlgefährdung abgewendet werden?
  • Welche Einsichten ergeben sich daraus für die Qualifizierung und die Rollenentwicklung der Kinderschutzfachkräfte?

Mithilfe von Leitfadeninterviews mit Fach- und Leitungskräften gewann das Team des Kompetenzzentrums Kinderschutz einen detaillierten Einblick in die gelebte Praxis. Aus diesen umfangreichen Erfahrungen und aus Diskussionsrunden mit Fachleuten ergaben sich knapp 20 Empfehlungen. Sie beschreiben, welche Rahmenbedingungen für die Kooperation zwischen Einrichtungen und Kinderschutzfachkräften förderlich sind und zum Gelingen der Fachberatungen beitragen.

Das Projekt lief Ende 2017 aus. Der Abschlussbericht informiert umfassend über Ablauf und Ergebnisse des Projekts. Er enthält auch die Empfehlungen für die praktische Kooperation der Kinderschutzfachkräfte.

Der Abschlussbericht des Projekts

Untersuchung der Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß § 8a SGB VIII im Rahmen einer explorativen qualitativen Studie

 

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