Kinderschutz im Wandel – Die Definition des Begriffs der Kindeswohlgefährdung unter Berücksichtigung der Kinderrechte
In der alltäglichen Arbeit von pädagogischen Fachkräften, Juristinnen und Juristen ist immer wieder von Kindeswohlgefährdung die Rede – mit einem Problem: Was Kindeswohl konkret bedeutet und was im Detail als Kindeswohlgefährdung zu gelten hat, ist gesetzlich an keiner Stelle definiert. Beides sind sogenannte unbestimmte Rechtsbegriffe. Wann die Schwelle zur Kindeswohlgefährdung erreicht ist, bedarf in jedem Einzelfall einer komplexen fachlichen Einschätzung. Genau diese fehlende Eindeutigkeit führt bei pädagogischen Fachkräften häufig zu großen Unsicherheiten. Hier setzte eine Studie des Kompetenzzentrums Kinderschutz an.
Der heute allgemein akzeptierte Begriff von Kindeswohlgefährdung geht auf die 1950-er Jahre zurück. Die Mitarbeiterinnen des Kompetenzzentrums Kinderschutz stellten angesichts der vielfältigen gesellschaftlichen und gesetzlichen Veränderungen die Frage, ob er noch der heutigen Realität entspricht oder ob eine Veränderung unter Berücksichtigung der Kinderrechte erforderlich ist.
In der wissenschaftstheoretischen Literaturstudie wurde zunächst analysiert, welche Aspekte für oder gegen eine Neudefinition sprechen. Die Ergebnisse daraus waren Diskussionsgrundlage für ein Fachgespräch mit Expertinnen und Experten aus öffentlicher und freier Jugendhilfe, Justiz und Wissenschaft sowie einem Verfahrensbeistand. Abschließend wurden Empfehlungen formuliert, die als Anregungen und Impulse für die fachliche Weiterentwicklung gedacht sind. Auf politischer Ebene sollen sie einen Beitrag zur inhaltlichen Ausgestaltung des Begriffs der Kindeswohlgefährdung und zum Stellenwert der Kinderrechte leisten.
Der Abschlussbericht fasst den Projektablauf und die Ergebnisse zusammen.
Informationen zur Broschüre
Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V. (Hrsg.)
Kinderschutz im Wandel – Die Definition des Begriffs der Kindeswohlgefährdung unter Berücksichtigung der Kinderrechte
Wuppertal, 2018
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